Das neue GmbH-Recht
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Wesentliche Änderungen GmbH-Recht per 1.1.2008
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nur noch ein Gründer
erforderlich (Art. 775 OR)
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Wegfall der
subsidiären persönlichen Solidarhaftung der Gesellschafter (Art.
794 OR)
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Liberierung: das Stammkapital muss neu
vollständig einbezahlt sein (Art. 777c Abs. 1 OR)
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Revision: Im Gegensatz zum bisher geltenden
Recht, welches für eine GmbH keine Revisionsstelle vorsieht,
unterstellt das neue Recht die GmbH grundsätzlich der Revision.
Wir beraten Sie gerne persönlich, welches Vorgehen für Ihr
Unternehmen nötig ist.
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Das neue
Revisionsrecht ab 1.1.08
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Wer ist zu einer ordentlichen Revision
verpflichtet?
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Publikumsgesellschaften, deren Beteiligungspapiere an der Börse
kotiert sind
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*Bilanzsumme > CHF 10 Mio
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*Umsatz > CHF 20 Mio
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*Mitarbeitende > 50
Vollzeitstellen
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*sofern 2
der oben erwähnten 3 Kriterien während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sind |
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Welche KMU müssen eine "Eingeschränkte
Revision" durchführen?
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Allgemein: Unternehmen, die gemäss Art. 727
OR nicht zu einer Ordentlichen Revision verpflichtet sind, unterliegen grundsätzlich der Eingeschränkten
Revision. Die Eingeschränkte Revision beinhaltet im Wesentlichen den bislang bei KMU üblichen
Prüfungsumfang.
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Anforderungen an die Revisionsstelle: von der
Aufsichtsbehörde als RevisorIn zugelassene natürliche Personen oder Revisionsunternehmen. Zugelassene
Revisionsunternehmen finden Sie im Register der eidg. Revisionsaufsichtsbehörde.
Die RR Treuhand GmbH
ist registriert unter der Nummer 500633:
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Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde
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Vorgehen: Wir beraten Sie gerne über die
notwendigen Anpassungen für Ihr Unternehmen
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Verzicht auf eine Eingeschränkte Revision (Opting-out)
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Auf eine Revison
kann unter folgenden Bedingungen ganz verzichtet werden:
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Beschäftigung von weniger als 10
Vollzeitangestellte
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Sämtliche Aktionäre/Gesellschafter
verzichten auf eine Revision |
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Vorgehen: Wir beraten Sie gerne über die
notwendigen Anpassungen für Ihr Unternehmen
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Zusätzliche
Informationen: unter "Eingeschränkte Revision und ihre Chancen"
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